Angeln in LFV-Gewässern weiterhin erlaubt!
Falsche bzw. missverständliche Pressemeldungen haben in den vergangenen Tagen zu Irritationen unter den Anglern geführt. Sie beziehen sich auf die Ergebnisse von PCB-Messungen an Fischen aus dem Dortmunder Hafen.
Andere Kanalstrecken oder Gewässer wurden bisher nicht untersucht!
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständige Fachbehörde spricht von der Möglichkeit, dass weitere Häfen und Industriestandorte belastet sein könnten.
Hinweise für eine Belastung von Fischen aus den freien Fahrten der Kanäle oder aus anderen LFV-Gewässern liegen zurzeit nicht vor!
Der Dortmunder Hafen ist an den Verein 1. ASV Dortmund e. V. verpachtet, der unter Androhung der Aufhebung des Pachtvertrages einem freiwilligen Angelverzicht zugestimmt hat. Mit dem LFV-Jahreserlaubnisschein darf und durfte dort nicht geangelt werden.
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