Fischerprüfung -theoretische Prüfung-
In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf.
Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist Ende 1997 geändert worden und am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Belange des Natur- und Artenschutzes wurden stärker berücksichtigt. Völlig überarbeitet wurde der praktische Prüfungsteil. Neben der Einführung eines Punktesystems für das Zusammenbauen/Zusammenstellen des Angelgerätes mit Zubehör wird nunmehr in Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Fischartenkenntnis anhand von Bildtafeln überprüft.



Fragenkatalog



