Fachkompetenz Jugendleiter
In heutiger Zeit wird es immer wichtiger, motivierte und qualifizierte Menschen für die Jugendarbeit zu finden. Für die vielfältige Aufgabe der Jugendarbeit im Fischereiverein, in denen die Aspekte der Fischerei mit denen des Naturschutzes und des Castingsports verknüpft werden, bedarf es verantwortungsbewusster Jugendleiter. Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind gewisse Anforderungen notwendig. Es gibt zwar kein Gesetz, das die notwendigen Anforderungen und Fähigkeiten eines Jugendleiters festschreibt, aber viele Gesetze, an die sich ein Jugendleiter zu halten und zu orientieren hat. Zudem ist pädagogisches und fachliches Grundwissen für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendig.
Der Jugendleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben Basiswissen über Jugendarbeit und die damit verknüpften rechtlichen Grundlagen. Dieses Wissen kann er sich auf vielfältige Art und Weise aneignen. Dabei wird ein Jugendleiter allerdings schnell bemerken, dass es speziell für den Bereich -Jugendarbeit im Fischereiverein- nur wenig Informations- und Literaturangebote gibt.




WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN?
Arbeitnehmer/innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Landesjugendplanmittel - nach Antragstellung ausgeglichen werden.



