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Der Fischereischein ist Grundlage für den Eintritt in einen Angelverein. Jugendliche die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben beantragen den Jugendfischereischein. Jugendliche mit bestandener Prüfung beantragen den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein. Erwachsene müssen die bestandene Fischereiprüfung vorweisen und beantragen ebenfalls den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.
Der Fischereischein ist bei der Gemeinde Heek im Bürgerbüro zu beantragen. Mitzubringen ist der Personalausweis und/oder Reisepass sowie ein Passfoto des Antragstellers. Des weiteren wird vom Bürgerbüro der `Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins` benötigt. Den Antrag gibt es im Bürgerbüro oder Sie können sich den Antrag hier herunterladen, anschließend ausfüllen und ausdrucken. Zum lesen des Antrages ist der kostenlose -Adobe Acrobat Reader- nötig, den Sie hier downloaden können. 
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages, ist das Bürgerbüro der Gemeinde Heek, Banhofstraße 60, 48619 Heek-Nienborg, Tel.: (02568) 9300-0, Fax: (02568) 9300-40 oder 38, E-Mail: info@heek.de, Web: www.heek.de
Fischereiabgabe
Nach § 36 LFischG wird mit der Gebühr für den Fischereischein eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben, die der obersten Fischereihehörde zufließt und nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen zur Förderung der Fischerei zu verwenden ist.
Aufgrund der Elften Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung vom 10. Juni 2008 sind nunmehr folgende Gebühren zu entrichten:
Gebühr für:
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Genehmigung des Fischfangs mit Elektrizität
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20.- € |
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Erteilung eines Jahresfischereischeines
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16,- € |
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Erteilung eines Fünfjahresfischereischeines
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48,- € |
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Erteilung eines Sonderjahresfischereischeines
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16,- € |
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Erteilung eines Sonder-Fünfjahresfischereischeines
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48,- € |
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Fischerprüfung
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50,- € |
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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
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15,- € |
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Erteilung eines Ersatzfischereischeines bei Verlust des Original-Fischereischeines
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5,- € |
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Wiederholungsprüfung eines nicht bestandenen Teils der Fischerprüfung
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30,- € |
Die Fischereischeine sind bei den Gemeindeverwaltungen zu beantragen. Die durchschnittlichen Einnahmen von Mitteln aus der Fischereiabgabe betragen etwa 0,4 Mio. €/Jahr. Diese Mittel werden ausschließlich für den gesetzlich bestimmten Zweck auf der Grundlage bestehender Richtlinien und Beteiligungen ausgegeben.
Die wichtigsten Ausgabenbereiche beziehen sich auf
- Untersuchungen zum Bestand und zu den Lebensräumen von Fischen - Maßnahmen zur Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes - Kleine Maßnahmen zur Biotopverbesserung - Aus- und Fortbildung in der Angelfischerei - Beteiligung an Ausstellungen und Messen
Quelle: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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