Als Fischereiberechtigter ist dieser nach dem Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, den heimischen Fischbestand zu hegen und zu erhalten. Unter Hege versteht man die Erhaltung, Vermehrung oder Verbesserung des Fischbestandes im Gewässer. Der Fischbesatz gehört demnach ebenso zu den Hegemaßnahmen, wie Strukturverbesserungen im Gewässer, um einen geeigneten Lebensraum zu schaffen.
Der Fischbesatz wird immer noch all zu oft nach den Bedürfnissen des Anglers ausgewählt und ist nicht an der Beschäffenheit, Größe und Wasserqualität des Gewässers orientiert. Dies ist aber Grundvorraussetzung für einen gesunden und ausgeglichenen Fischbestand. Auf Grund der zur Zeit unterschiedlichsten Praktiken für die Auswahl des zu besetzenden Fisches in den Gewässern, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW eine Leitlinie zum Fischbesatz in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. An dieser Leitlinie haben die Landesfischereiverbände in NRW wesentlich mitgearbeitet.
Die Leitlinie zum Fischbesatz können sie beim MURL-NRW bestellen oder unter www.murl.nrw.de als Download herunterladen.
Weitere Informationen zu den Fischen in NRW erhalten Sie ebenfalls unter www.murl.nrw.de.

Einsetzen des Karpfenbesatzes
Quelle: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW www.murl.nrw.de Bild: B. Heitmann
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